In einem Haarer Supermarkt ist gestern (13.06.) um 16.15 Uhr ein stark alkoholisierter Ladendieb festgenommen worden. Erst hat er was Leckeres eingekauft und dann, ohne zu bezahlen, den Laden verlassen.
An der Fleischtheke ließ er sich vom Metzger ein Kilogramm Roastbeef abwiegen und aushändigen, das abgepackte Fleisch aus der Theke wollte er nicht. Danach verlies er mit seinem Einkauf das Geschäft. Dabei hat er nicht mit dem aufmerksamen Marktleiter gerechnet, der ihn nach dem Ladenausgang aufgehalten hat. Die sofort alamierte Polizei nahm den 38-Jährigen mit auf die Dienststelle.
Im Zuge der polizeilichen Anzeigenaufnahme führte der Mann einen Atemalkoholtest durch. Er hatte einen sagenhaften Wert von 3,2 Promille. Die vernehmenden Polizeibeamten bestätigten, daß er durchaus noch aufnahmefähig war. Er scheint Alkohol gut zu vertragen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke, Registrierung) konnte er zu Fuß nachhause gehen. Eine Anzeige wegen Ladendiebstahl wurde erstellt. Mit welcher Strafe er zu rechnen hat, hängt davon ab, ob er Ersttäter oder Wiederholungstäter ist und wie hoch der Warenwert zu bemessen ist. Was interessant, aber leider ungeklärt bleibt: Hätte er das Diebesgut mit seinem Atemalkoholwert von 3,2 Promille noch zubereiten können?