Am 26.05.2023 gegen 21:45 Uhr teilte eine aufmerksame Anwohnerin mit, dass zunächst Schreie einer Frau wahrnehmen konnte. Sie schaute nach und konnte hierbei sehen, wie eine Frau von einer männlichen Person in ein Fahrzeug gezerrt wurde. Anschließend hörte sie zwei laute Knallgeräusche und konnte den Mann mit dem PKW wegfahren sehen. Die Zeugin handelte goldrichtig und verständigte umgehend die Polizei, der sie auch noch das Kennzeichen des Fahrzeugs durchgeben konnte.
Aufgrund der guten Informationen der Dame konnte das Fahrzeug durch eine Streife der Polizei Poing schnell im Umkreis stehend mit laufendem Motor angetroffen werden. Auf dem Fahrersitz saß ein Mann und auf dem Beifahrersitz eine Frau. Aufgrund der Personenbeschreibung der Anwohnerin konnten beide zweifelsfrei als der Mann und die Frau identifiziert werden, die an dem vorherigen Vorfall beteiligt waren. Beide gaben an, zuvor einen Streit gehabt zu haben.
Die Beziehungsprobleme sollten allerdings nicht die größten Sorgen für den 49-jährigen Vaterstettener bleiben. Bereits bei Herantreten an das Fahrzeug konnten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über 1,1 Promille. Zudem wurden im Fahrzeug ein Schreckschussrevolver auf der Rücksitzbank und eine PTB-Waffe mit dazugehöriger Munition im Handschuhfach aufgefunden. Der 49-jährige gab gegenüber den Beamten zu, im betrunkenen Zustand mit den Waffen geschossen zu haben und das Fahrzeug gefahren zu sein. Im Nachgang bezeichnete er seine Handlungen als „Dummheit“.
Aufgrund der Feststellungen der Beamten musste sich der Herr einer Blutentnahme unterziehen. Zudem wurden die Waffen sichergestellt. Eine Recherche ergab, dass der Herr tatsächlich die erforderliche Erlaubnis zum Führen der beiden Waffen besaß. Allerdings wirft das Verhalten des Mannes die Frage auf, inwiefern er weiterhin zum Umgang mit Waffen geeignet ist, weshalb der Sachverhalt an das zuständige Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet.
Den Herrn erwartet nun unabhängig von der Entscheidung des Landratsamts eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unberechtigten Schussabgabe.