In Haar sorgen Vertriebler eines Telekommunikationskonzerns seit einigen Wochen für Unmut. Bürger beschwerten sich über die aufdringlichen Methoden der Verkäufer und berichteten von ihren Erfahrungen, bei der Gemeinde gingen zahlreiche Beschwerden ein.
„Bei der Akquise für Hausanschlüsse und Produktverträge arbeitet die Firma mit einem Vertriebspartner zusammen. Beschwerden haben uns sowohl über unsere Facebookseite erreicht als auch im Rathaus. Leider“, so die Verwaltung auf Anfrage.
Die Liste der Beschwerden ist lange. Eine Bürgerin teilte seine Erfahrung auf Facebook: Mitarbeiter ließen sich an der Türe nicht abwimmeln, dabei werde Zeitdruck aufgebaut. Auf Nachfrage nach Kontaktdaten erhielt der Bürger keine Visitenkarte, sondern lediglich eine „eine Handynummer und einen unleserlich hingekritzelten Namen“. Die Nutzerin fühlte sich bedrängt von der „aufdringlichen Art“. Die Art des Mitarbeiters beschrieb sie als „Staubsaugervertreter aus längst vergangenen Zeiten“. Ein anderer Nutzer spricht gar von einer „Drückerkolonne“, die „Leute an der Haustür überrumpelt“. Unter dem Vorwand der Beratung werden Verträge geschlossen, mit der Drohung, den kostenlosen Glasfaseranschluss gäbe es nur mit Vertrag. Dies stimmt aber nicht: Die Telekom bietet kostenfreie Glasfaseranschlüsse an, Informationen hierzu gibt es auf der Website des Telekommunikationskonzerns. Die Haustürvertreter drohen unterdessen mit Kosten von 800€, wenn kein Vertrag abgeschlossen werde, berichten zwei Nutzer. Die Vertreter seien dabei sehr „unfreundlich und forsch“ vorgegangen, ein weiterer Nutzer beschwert sich über das aufdringliche Verhalten.
Einer Bitte um genauere Details und eine Stellungnahme zu den Vertriebsmethoden kam die Deutsche Telekom nicht nach, unsere Anfrage blieb unbeantwortet. Auch telefonisch war die Pressestelle nicht erreichbar.
Die Vertreterbesuche sind nicht illegal, wie der BGH im vergangenen Jahr entschied. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sprach sich für ein Verbot unangekündigter Haustürbesuche aus. Zudem fordert die Verbraucherzentrale, die Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tagen zu erhöhen: Wer unter Zeitdruck einen Vertrag an der Haustüre abgeschlossen hat, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Das tat auch ein Nutzer, der sich auf Facebook beschwerte: „kostet dann ne knappe Stunde Arbeit, den ganzen Kram wieder zu stornieren“.