Des einen Freud ist im konkreten Fall auch des einen Leid – in der Andreas-Herz-Straße in Baldham jedenfalls. Nach jahrzehntelangem Warten dürfen sich die Anwohner endlich über die Sanierung ihrer maroden Straße freuen – doch nun droht ein Kosten-Schock.
Nach einer rechtlichen Prüfung ist nun klar: Die etwa 40 Anlieger an der Andreas-Herz-Straße in Baldham müssen die Kosten für die Straßensanierung zu 90 Prozent aus eigener Tasche zahlen. Es geht um einen Betrag von rund 320.000 Euro (von insgesamt 355.000 Euro). Bis Anfang Mai will die Gemeinde die betroffenen Bürger darüber informieren. Noch könne der genaue Betrag pro Anwohner allerdings nicht beziffert werden, „die Berechnung sei sehr komplex“, denn der Anteil richtet sich nach der Grundstücksgröße. Im nächsten Jahr soll es dann eine Vorabinformation geben, wie viel konkret von jedem Einzelnen zu bezahlen ist.
Die Andreas-Herz-Straße ist klein und holprig, die meisten Bürger dürften die rund 300 Meter lange Stichstraße gar nicht kennen. Gerade nach starkem Regen bilden sich in den Schlaglöchern große Pfützen. Kein zeitgemäßer Belag, keine funktionierende Entwässerung. Anders als der Name vermuten lässt, ist die Andreas-Herz-Straße auch gar keine Straße, zumindest baurechtlich nicht. Denn der an die Brunnenstraße angrenzende Verkehrsweg gilt als nicht „erschlossen“. Die Beseitigung der Schlaglöcher und Schaffung von Entwässerungseinrichtungen gilt also nicht als Sanierung, sondern als Neubau. Und genau das ist der Haken. Denn für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen müssen Haus- und Grundbesitzer seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr bezahlen. Da es sich aber im konkreten Fall eben nicht um einen Straßenausbau, sondern um eine erstmalige Erschließung handelt, können die erwarteten Kosten zu 90 Prozent auf die Anwohner umgelegt werden. Dass die Straße eigentlich schon Jahrzehnte besteht, steht der Erhebung von Gebühren „keineswegs zwingend entgegen“.
Den Anwohnern der Baldhamer Ulmenstraße, deren Sanierung eigentlich für dieses Jahr vorgesehen war, könnte das gleiche Schicksal blühen. Die Erhebung der Beiträge sei hier „auch Thema“, heißt es aus dem Rathaus. Zukünftig werde bei jeder Sanierungsmaßnahme geprüft, ob sich die Anwohner an den Kosten beteiligen müssen.
Ob auch weniger als 90 Prozent erhoben werden können, wollte das Bauamt im April nicht beantworten. Die Gemeinden haben einen – wenn auch eingeschränkten – Ermessensspielraum. Ob das Rathaus Vaterstetten allerdings in Anbetracht der angespannten Haushaltslage davon Gebrauch macht, dürfte unwahrscheinlich sein. Entwarnung gibt es zumindest für Mieter: Die Beiträge können nicht vom Vermieter umgelegt werden. Bereits im Jahr 1969 hatte die Gemeinde Zorneding, zu der Baldham damals noch gehörte, die Anwohner der Andreas-Herz-Straße für die Straßenbeleuchtung zur Kasse gebeten.