Die Einschreibung der Schulanfänger in der Grundschule Neukeferloh findet am Dienstag, den 2. April 2019 von 13:00-18:00 Uhr statt.
Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule ist verpflichtend für alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 6 Jahre alt werden, gibt es eine Gesetzesänderung. Falls diese in Kraft tritt, steht es im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht. Auf Grund der derzeitigen Sachlage müssen die Kinder trotzdem zur Schuleinschreibung kommen. Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss der Schule von den Eltern bis zum 3. Mai 2019 schriftlich mitgeteilt werden.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden schriftlich zur Schuleinschreibung geladen.
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2013 und dem 31.12.2013 geboren ist.
Wer die Einschulung für ein Kind beantragen möchte, das nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt wird, braucht ein schulpsychologisches Gutachten.
Alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind, müssen ebenfalls angemeldet werden. Der Zurückstellungsbescheid muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Es ist notwendig, dass ein Erziehungsberechtigter gemeinsam mit dem Kind zur Einschreibung kommt.
Mitgebracht werden müssen:
die Geburtsurkunde oder das Familien-Stammbuch, gegebenenfalls ein Nachweis der Erziehungsberechtigung mit Personalausweis sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung.