Altkleiderentsorgung: Neue EU-Vorgaben

von b304

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften für die Entsorgung von Textilien in Kraft. Textilien dürfen dann nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Auch kaputte und abgetragene Kleidung muss in Altkleider-Containern entsorgt werden.
Neben Kleidung gehören auch Bettwäsche, Tischdecken, Hüte, Schuhe und Ledertaschen in den Altkleider-Container. Textilien in gutem Zustand werden karitativen Zwecken zugeführt, während beschädigte, jedoch saubere Kleidung durch Recyclingunternehmen weiterverarbeitet werden kann.
Was passiert mit stark verschmutzten Textilien?
Die Regelungen zur Entsorgung stark verschmutzter oder kontaminierter Textilien, wie Kleidung mit Öl-, Schmier- oder Farbflecken, sind bisher nicht einheitlich geregelt. Während beispielsweise in Österreich solche Textilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden dürfen, ist die Frage in Deutschland bis jetzt nicht abschließend geklärt. “Nach derzeitigem Stand empfehlen wir, stark öl- und schmierkontaminierte Kleidung weiterhin über den Hausmüll zu entsorgen. Andernfalls könnten gut erhaltene Altkleider unbrauchbar werden und müssten ebenfalls entsorgt werden, anstatt recycelt oder wie-
derverwendet zu werden”, so das Landratsamt Ebersberg in einer Mitteilung.
Gut erhaltene und schmutzige/ kaputte Kleidung sollten in separaten Beuteln entsorgt werden.