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Afrikanische Schweinepest: Landratsamt bittet um Mithilfe

von b304

Aufgrund der neusten Meldungen aus Hessen und Rheinland-Pfalz über Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebeständen warnt das Veterinäramt im Landkreis Ebersberg wieder verstärkt vor einem Eintrag dieser Tierseuche in die heimischen Bestände. Neben der Übertragung durch direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen untereinander oder zu deren Kadavern, stecken sich die Tiere insbesondere über die Aufnahme von Speiseabfällen oder indirekt über Fahrzeuge und Maschinen, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung und Kleidung an.

Vermutlich wurden die letzten ASP-Ausbrüche in der Nähe von stark befahrenen Verkehrsrouten durch menschliches Einwirken verursacht. Daher bittet das Veterinäramt alle Bürger: werfen Sie Speisereste z. B. auf Parkplätzen an Autobahnen oder Landstraßen ausschließlich in verschlossene Mülleiner. Andernfalls können Wildschweine die Reste fressen, was die Ausbreitung der Seuche begünstigen kann.

Nach einer Infektion erkranken die Tiere schwer und sterben häufig an den Folgen dieser Seuche. ASP ist jedoch nicht auf den Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Außerdem möchte das Veterinäramt eindringlich darum bitten, beim Auffinden von toten Wildschweinen Abstand zu diesen zu halten, da jeglicher Kontakt zu dem potenziell infizierten Tier oder der näheren Umgebung zu einer Verschleppung der Tierseuche beitragen kann. Unverzichtbar ist zudem, schnellstmöglich das Veterinäramt (eventuell über die Polizei) über den Fund zu informieren.