AfD ficht Wahl in Haar an

von b304

Die Kommunalwahl am 8. März in Haar hat ein Nachspiel. Wegen möglicher Formfehler verlangt die AfD eine rechtliche Überprüfung. Einen entsprechenden Antrag hat der AfD Ortsverband beim dafür zuständigen Landratsamt München eingereicht. Anlass ist die „rechtsfehlerhafte Zulassung des Wahlvorschlags“ der Unabhängigen Bürger Haar (UBH) durch den Wahlausschuss der Stadt, wie Christoph Rätscher, der AfD Ortsvorsitzende, in einer Pressemitteilung schreibt.

Darin heißt es wörtlich, „dass bei der Aufstellungsversammlung der UBH 13 stimmberechtigte Mitglieder anwesend waren, tatsächlich jedoch nur vier Personen als wahlberechtigt behandelt und zur Abstimmung zugelassen wurden. Neun Mitgliedern wurde damit ohne rechtliche Grundlage das Stimmrecht entzogen.“ Auch sei „entgegen den gesetzlichen Vorgaben – kein ordnungsgemäßes Wahlverfahren festgelegt und in der Niederschrift dokumentiert“ worden, was zur Nichtzulassung des Wahlvorschlags hätte führen müssen.

Die Aufstellungsversammlung der UBH-Liste für die Stadtratswahl hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt für Diskussionen gesorgt, doch letztlich entschied sich der Ausschuss – gegen die Stimme von Peter Paul Gantzer (SPD) – die Liste anzunehmen und zur Wahl zuzulassen. Noch-Gemeinderat Gantzer hatte ebenfalls kritisiert, dass neun anwesende Mitglieder ohne Begründung von der Abstimmung über die Liste ausgeschlossen worden seien, was ein erheblicher Verstoß gegen das Kommunalwahlrecht wäre. Er bezog sich dabei auf ein Protokoll der UBH. Nach Ansicht der AfD könne ein solcher Mangel zur Ungültigkeit eines Wahlvorschlags führen, da demokratische Mindeststandards verletzt worden seien.

Nach dem bisherigen Wahlergebnis sind im neuen Stadtrat jeweils zwei Vertreter der UBH und der AfD vertreten. Rätscher argumentiert, dass das Ergebnis ohne die UBH anders ausgefallen wäre. Wie es jetzt weitergeht? Die zuständigen Behörden müssen die Beschwerde überprüfen und eine Entscheidung fällen.