Am Mittwoch, 5. April von 13 bis 17 Uhr können sich Schulanfänger einschreiben. Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule (Schuleinschreibung) ist verpflichtend für alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2011 geboren sind. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden schriftlich zur Schuleinschreibung geladen. Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2011 geboren ist. Wenn Sie die Einschulung für ein Kind beantragen möchten, das nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind müssen ebenfalls angemeldet werden. Der Zurückstellungsbescheid muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Es ist notwendig, dass die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit ihren Kindern zur Einschreibung kommen. Mitgebracht werden müssen: Die Geburtsurkunde oder das Familien-Stamm-Buch, gegebenenfalls ein Nachweis der Erziehungsberechtigung mit Personalausweis sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung.