Im Landkreis München gelten ab morgen wieder strengere Auflagen für den Einzelhandel, den Besuch von kulturellen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten. Gleiches droht dem Landkreis Ebersberg ab dem kommenden Montag. Denn auch hier liegt die 7-Tage-Inzidenz den zweiten Tag in Folge über 50. Ist er auch morgen über 50, greifen die Verschärfungen auch hier.
Hier die Änderungen im Überblick
Click & meet: Der Besuch von Geschäften ist dann nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung (“click & meet”) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich (“click & collect” bzw. “call & collect”).
Kultur: Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung.
Sport und private Kontakte: Sport ist im Freien und kontaktfrei dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben. Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Und wie geht es weiter?
Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 50 bzw. überschreitet sie den nächsthöheren Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Über- oder Unterschreiten die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft.
Die neue Inzidenzeinstufung (50-100) gilt nicht für den Schulbetrieb und nicht für Kindergärten und andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Für diese Einrichtungen muss die Inzidenzregelung gesondert jeweils am Freitag für die kommende Woche festgelegt und bekannt gegeben werden.
Landrat des Landkreises München, Christoph Göbel: “Leider überrascht die Entwicklung der Zahlen nicht, sie war bereits vor einer Woche erkennbar und von mir daher auch öffentlich so vorausgesagt. So müssen nun die eingetretenen Lockerungen teilweise wieder begrenzt werden – eine automatische Folge der landesweiten Regelung.” Als “besonders bitter” bezeichnet Göbel diese erneute Einschränkung für den Einzelhandel, “der quasi über Nacht die Öffnung der Geschäfte gestemmt hat, um nun die Türen fast schon wieder schließen zu müssen.” Umso wichtiger sei es, dass man schnell mit den Impfungen vorankomme und intelligente Strategien entwickele, wie sich Lockerungen und Infektionsschutz besser miteinander vertrügen. “Und weiterhin gilt: Wir alle müssen uns an die Abstands- und Hygieneregeln halten – auch wenn dies immer schwerer fällt. Nur so wird es uns gelingen, die Infektionszahlen dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten”, so der Landrat.