Einen 55- und einen 18-jährigen erwischte die Polizei Haar in der Nacht vom 30.9. auf den 01.10. bei einer Routinekontrolle. Beide müssen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss erst mal ihren Führerschein abgeben. Für den jungen Autolenker gibt es noch mehr Strafen.
Am Freitag, 30.09. befuhr ein 55-Jähriger aus dem östlichen Landkreis mit seinem VW gegen 23.30 Uhr die Bahnhofstraße in Neukeferloh. Bei der dortigen Polizeikontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch bei ihm fest. Ein freiwilliger Test ergab 1,76 Promille. Seine Fahrt endete hier und er musste zur Blutentnahme in ein Krankenhaus. Der Führerschein wurde von den Beamten beschlagnahmt. Sie leiteten auch ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Wenig später, am 01.10. gegen 00.45 Uhr befuhr ein 18-jähriger aus dem östlichen Landkreis den Ostring in Neukeferloh. Unglücklicherweise wurde er von Beamten einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Auch hier bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch. Freiwillig gab der junge Mann zu, vom Oktoberfest zu kommen und dort einige Maß Bier getrunken zu haben. Daher wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,66 Promille ergab. Da sich der Autolenker mit 18 Jahren noch in der Probezeit befindet, besteht für ihn striktes Alkoholverbot am Steuer. Auf ihn kommen nun ein einmonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu.